LFB spricht sich für Korrekturen beim Corona-Soforthilfeprogramm aus

Neben allen gesundheitlichen Folgen hat das neuartige Coronavirus auch dramatische wirtschaftliche Auswirkungen, von denen die Freien Berufe in Baden-Württemberg nicht verschont werden. Der LFB begrüßt deshalb die von der Bundesregierung und der Landesregierung im Eiltempo gefassten Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen zumindest abzufedern. Insbesondere die auch vom LFB geforderten direkten Liquiditätshilfen („Corona-Soforthilfe“) scheinen ein geeignetes Instrument, um unverschuldete Liquiditätsengpässe bei den Unternehmen zumindest teilweise zu überbrücken und Arbeitsplätze zu sichern. Allerdings sieht der LFB dringenden Nachbesserungsbedarf bei den Förderkriterien, wenn die Corona-Soforthilfe für Freiberufler nicht ins Leere laufen sollen.

Während es bei Teilen der Freien Berufe, ähnlich wie in gewerblichen Bereichen, durch Stornierungen und durch Corona bedingte Unterbrechungen oder Beschränkungen, zu sofortigen Umsatzrückgängen und Liquiditätsengpässen kommt, treten diese Folgen bei anderen Freien Berufen zumeist um einige Monate zeitversetzt ein. Dies hängt damit zusammen, dass hier Vergütungen regelmäßig erst nachlaufend, d.h. nach Abschluss der Leistungserbringung fällig und in Rechnung gestellt werden. So schickt beispielsweise der Rechtsanwalt die Kostennote erst nach Ende des Mandats, der Architekt stellt seine Planungsleistungen erst nach Abnahme in Rechnung und der Arzt oder Zahnarzt rechnet erst im Nachhinein (meist zu Ende des Quartals) ab.

Wird die Soforthilfe jetzt auf einen kurzen Zeitraum – etwa von drei Monaten – begrenzt, so kann dies für zahlreiche Freiberufler eine fatale und häufig existenzvernichtende Folge haben. Nach den bisherigen Regelungen muss der Antragsteller einer Soforthilfe aber versichern, dass aktuell ein Liquiditätsengpass besteht, den der Antragsteller aus liquiden Mitteln nicht schließen kann. Das wird ein Teil der Freiberufler aber regelmäßig nicht erklären können, weil er zwar aufgrund der wirtschaftlichen Folgen und/oder der infektionsschutzrechtlichen Anordnungen der Corona-Krise bereits im März einen erheblichen Schaden durch das Ausbleiben von Aufträgen erlitten hat, der hierdurch ausgelöste Liquiditäts-Engpass aber erst zwei bis drei Monate später auftreten wird.

Der LFB setzt sich deshalb bei der Landesregierung Baden-Württemberg dafür ein, dass die Förderrichtlinien entsprechend so angepasst werden, dass in diesem Sinne betroffene Freiberufler trotzdem vollumfänglichen Zugang zum Soforthilfeprogramm erhalten. Nur durch eine Anpassung der Förderrichtlinien, etwa durch eine analoge Berücksichtigung des (geminderten) Auftragsvolumens, kann ein zeitlich verschobener Liquiditätsengpass bei Freiberuflern unbürokratisch und zielgerichtet überbrückt werden.