Resolution der Landesverbände: Überbrückungshilfe nachschärfen – Unternehmerlohn einbeziehen

Die Landesverbände der Freien Berufe und ihre Mitgliedsorganisationen stehen in der Corona-Krise in noch dichterem Kontakt mit den einzelnen freiberuflichen Büros, Praxen und Kanzleien. So erfahren sie nicht nur viel über die vielfältigen Unterstützungsleistungen der Freien Berufe und deren hohen Einsatz etwa in Arztpraxen und Steuerberatungsbüros, sondern erhalten auch unmittelbar Rückmeldung über die wirtschaftlichen Folgen. Der ganz überwiegende Eindruck ist, dass die geschnürten Hilfspakete – insbesondere die Überbrückungshilfe, aber auch die Kfw-Kredite – die erhoffte Wirkung entfalten und Perspektiven eröffnen. Für diesen Einsatz senden die Landesverbände an die Bundesregierung ein Signal der Anerkennung und des Danks.

Was die Landesverbände aber auch sehen, ist eine bedrohliche Situation vieler kleiner Freiberufler-Einheiten und Solo-Selbständiger, für die die bisherigen ALG-II-Programme nicht greifen und die nun mit dem zweiten Lockdown in existentielle Nöte geraten.

Eine zielgerichtete Lösung bestünde aus unserer Sicht deshalb in der Anerkennung des Lebensunterhaltes (d.h. im sogenannten Unternehmerlohn) und nicht nur der Betriebskosten im Rahmen der Überbrückungshilfe. Deshalb habe alle 15 Landesverbände eine Resolution verfasst, die sich bewusst an die Bundesregierung richtet. Der BFB als Bundesverband mit seinen insgesamt 57 Mitgliedsorganisationen unterstützt diese Resolution.

Die Resolution können Sie hier im Volltext lesen.