Gründung & Selbständigkeit
Eine Existenzgründung in den Freien Berufen unterscheidet sich dabei im Prinzip nicht von Gewerbegründungen - und liegt voll im Trend: gab es 2007 in Baden-Württemberg noch 128.000 Selbständige, ist deren Anzahl auf zuletzt über 175.000 deutlich angewachsen. Gerade Freiberufler, die den Menschen Beratung und Hilfe anbieten können, werden mehr denn je gebraucht. Sie helfen dabei, sich in einer Welt, die immer komplexer wird, zurechtzufinden und die alltäglichen Pflichten zu erfüllen. Dabei sind nicht nur die fachliche Kompetenz der Freiberufler, sondern auch die enge Vertrauensbeziehung zum Kunden charakteristische Merkmale der freiberuflichen Tätigkeit.
Die wichtigsten Punkte für Ihr Gründungsvorhaben
Viele typische Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Architekten haben keinen Zweifel daran, dass sie Freiberufler sind. Für eine ganze Reihe von Tätigkeiten trifft diese Zuordnung das Finanzamt. Je nachdem, wie die Zuordnung ausfällt, wird man steuerlich als Freiberufler oder Gewerbetreibender behandelt. Dabei ist diese Entscheidung auch für die Finanzverwaltung keinesfalls einfach: Denn viele berufliche Tätigkeiten weisen sowohl Merkmale der freien als auch der gewerblichen Berufe auf. Ganz allgemein gilt: Steht die geistige, schöpferische Arbeit im Vordergrund, geht die Finanzverwaltung meist von einer freiberuflichen Tätigkeit aus.
Eine erste steuerliche Behandlung als Freiberufler ist aber keine endgültige Entscheidung. Die kommt in vielen Fällen erst später: bei einer Betriebsprüfung. Wer vorher Gewissheit haben möchte, kann beim Finanzamt eine kostenpflichtige „Verbindliche Auskunft“ beantragen.
Weiterführend finden Sie auch hier passende Informationen:
- "Freier Beruf oder Gewerbe" Zusammenfassung des Instituts für Freie Berufe
- Checkliste "Sind Sie selbständige/r Freiberufler/in" des BMWi
- Freiberufliche Tätigkeitsgruppen - Informationen des Serviceportals BW
Ein Businessplan dient nicht nur als Orientierung und Fokussierung bei der Entwicklung der eigenen Geschäftsidee, sondern er dient auch als Kontrollinstrument und potentiellen Geldgebern als vorangige Entscheidungsgrundlage.
Welche Inhalte ein Businessplan zwingend enthalten muss, wie er aufgebaut sein kann und welche weiteren Punkte beachtet werden müssen, zeigt die Existenzgründungsseite des BMWi und die Zusammenfassung des Instituts für Freie Berufe.
Um Investoren und Geldgeber für das eigene Vorhaben gewinnen zu können, muss der erstellte Businessplan auch Auskünfte über den kurz- und langfristigen Kapitalbedarf geben. Aus dem sogenannten Finanzplan kann dann der konkrete Kapitalbedarf herausgelesen sowie evtl. später auftretende Engpässe besser geplant werden.
Ausführliche Informationen zur exakten Gründungsplanung im Bereich Finanzen bieten Ihnen nachfolgende Portale:Eine Übersicht der diversen Förderungen des Landes (und Bundes) mit den Förderbanken erhalten Sie hier.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bietet auch ein sogenanntes Existenzgründungsprogramm, an welchem unter den dort genannten Voraussetzungen teilgenommen werden kann.
Wer ein Unternehmen gründet, hat die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Bei der Wahl der Unternehmensform sollten rechtliche und wirtschaftliche Aspekte genau bedacht werden.
Für Freiberufler kommen folgende Rechtsformen in Frage:
- Einzelunternehmen (für Ein-Personen-Gründungen)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (für Teamgründungen)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG) (für Teamgründungen)
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) (für Teamgründungen)
Weitergehende Hintergrundinformationen zu den rechtlichen Aspekten und zu Vor- und Nachteilen der jeweiligen Rechtsform gibt auch das Institut für Freie Berufe der Universität Erlangen: "Die wichtigsten Rechtsformen für Freie Berufe im Überblick".
Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte des Landes Baden-Württemberg
Viele Existenzgründungen scheitern, weil es an der Planung hapert. Das Land Baden-Württemberg bietet deshalb Gründungsinteressierten die Möglichkeit, bei landesweit sechs Institutionen eine kostengünstige Vorgründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsgutscheine werden mit Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Freiberufler können das kostenfreie Beratungsangebot beim Institut für Freie Berufe (IFB) in Anspruch nehmen. Das IFB ist eine führende Forschungs- und Beratungseinrichtung für Freie Berufe in Deutschland. Gründerinnen und Gründer in Freien Berufen können sich in einstündigen Einzelberatungen über die Besonderheiten der Niederlassung in einem Freien Beruf, die Bestimmungen der Freiberuflichkeit und allgemeine Fragen der Gründung informieren.
Alle Beratungstermine in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Weiterführende Links und Informationen

Institut für Freie Berufe
Gründung Baden-Württemberg
