Charakteristika der Freien Berufe

Die Freien Berufe sind für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben Baden-Württembergs unverzichtbar. Ihre angestellten wie selbständigen Vertreter tragen Sorge für das Gemeinwohl, sichern das Gesundheitswesen und die Rechtsordnung, und prägen die Baukultur und Kunst entscheidend mit. Sie erbringen mit ihren Kenntnissen Dienstleistungen, die für die Gesellschaft von herausgehobener Bedeutung sind. Die Freien Berufe sind damit mehr als ein bloßer Wirtschaftsfaktor.

Wer gehört zu den Freien Berufen?

Das Spektrum der Freien Berufe ist groß, sowohl hinsichtlich der Berufsbilder, als auch mit Blick auf die mengenmäßige Zahl der Freiberuflerinnen und Freiberufler. Eine einheitliche Definition des Freien Berufs gibt es allerdings nicht.

Auf europäischer Ebene definiert beispielsweise der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Freien Berufe als „Tätigkeiten, die ausgesprochen intellektuellen Charakter haben, eine hohe Qualifikation verlangen und gewöhnlich einer genauen und strengen berufsständischen Regelung unterliegen“.

Das deutsche Steuerrecht definiert demgegenüber im Einkommensteuergesetz die freiberufliche Tätigkeit als „selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ und unterscheidet zwischen den sogenannten Katalogberufen, die abschließend aufgelistet werden, den Tätigkeitsberufen und den ähnlichen Berufen.

Unabhängig von der gewählten Definition zählen zu den Freien Berufen typischerweise:

die Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten

die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

die naturwissenschaftlichen und technischen Berufe: Ingenieure, Architekten, Restauratoren

die informationsvermittelnden und sprachlichen Berufe: Dolmetscher, Übersetzer.

Spektrum der Freien Berufe

Unsere Definition

Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt, gleich ob die Tätigkeit selbständig oder angestellt […] ausgeübt wird.

Was zeichnet die Freien Berufe aus?

Drei charakteristische Merkmale

Bei aller Verschiedenheit der Berufsbilder gibt es drei verbindende und charakteristische Merkmale der Freien Berufe:

Persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig: Freiberuflerinnen und Freiberufler dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihrer Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. Sie haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie dürfen weder ihr eigenes noch das Interesse Dritter über das Wohl der Auftraggeberinnen und Auftraggeber stellen. Das legen üblicherweise die strengen berufsständischen Regelungen fest, die überwacht und durchgesetzt werden.

Dienstleistung höherer Art: Auftraggeberinnen und Auftraggeber der Freiberuflerinnen und Freiberufler sind oftmals in spezifischer Weise schutzbedürftig: entweder, weil sie auf die Dienstleistung des Freiberuflers oft dringend - mitunter sogar existentiell – angewiesen sind, oder weil eine erhebliche Informationsasymmetrie besteht. Offenkundig zeigt sich das beispielsweise in Fällen der medizinischen Versorgung und in rechts- und steuerrechtlichen Fragen.

Im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit: Freiberuflerinnen und Freiberufler nehmen eine spezifische Funktion im Sozial- und Wirtschaftsleben wahr: der Allgemeinheit kann nicht gleichgültig sein, ob und wie diese Dienstleistungen erbracht werden. Eine umfassende medizinische Versorgung, effektiver Rechtsschutz und verlässliche Infrastruktur bilden die Eckpfeiler einer funktionierenden modernen Gesellschaft.

Freiberuflichkeit vs. Selbständigkeit

Auch wenn sich Freiberuflichkeit historisch betrachtet aus der Selbständigkeit entwickelt hat, ist sie heute kein Synonym für Selbständigkeit. Vielmehr ist Freiberuflichkeit ein berufsethischer Wert: Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte, Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Architektinnen und Architekten sind Freiberufler. Sie unterliegen den gleichen strengen Berufsregeln und erbringen in gleicher Weise persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.

Welche Bedeutung haben die Freien Berufe?

Angestellte und selbständige Freiberuflerinnen und Freiberufler gehören zum unverzichtbaren Fundament des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in Baden-Württemberg. Ihre Vertreter tragen Sorge für das Gemeinwohl, sichern das Gesundheitswesen und die Rechtsordnung, und prägen die Baukultur und Kunst entscheidend mit.

Über rein kommerzielle Interessen hinausgehend übernehmen sie auch in Kernbereichen des öffentlichen Interesses gesamtgesellschaftliche Verantwortung und bekennen sich durch ihr Handeln tagtäglich zur Gemeinwohlorientierung. Mit einem hohen Maß an Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit bürgen die Freiberufler für eine hohe Versorgungs- und Dienstleistungsqualität.

Und zugleich sind die Freiberufler ein zentraler Baustein der Südwest-Wirtschaft. Mit fast 178.000 Selbständigen hat jedes dritte Unternehmen in Baden-Württemberg einen freiberuflichen Hintergrund. Entsprechend groß ist der Anteil und der Einsatz der Freien Berufe am Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Mehr zur Bedeutung erfahren

750.000 Beschäftigte

30.000 Auszubildende

Über zehn Prozent des Südwest-BIP