Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg feiert 70. Jubiläum

Mit rund 120 Gästen aus Politik, Medien und Wirtschaft hat der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg am Dienstag sein 70. Jubiläum gefeiert. Die Festveranstaltung, an der auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann teilnahm, hob die besondere Bedeutung der Freien Berufe für Baden-Württemberg hervor und stellte die wachsenden Einflüsse Europas auf die Freien Berufe in den Mittelpunkt.

„Die Freien Berufe sind ein zentraler Konjunktur- und Beschäftigungsanker unseres Landes. Doch sind sie sehr viel mehr als ein bloßer Wirtschaftsfaktor. Für die lokale Versorgung und den Zusammenhalt der Gesellschaft vor Ort sind sie unverzichtbar. Die Sorge für das Gemeinwohl gehört zu ihrer DNA. Darüber hinaus sind die Freien Berufe Träger der Digitalisierung. Nur mit Hilfe der Freien Berufe, mit ihrer Kreativität und Kompetenz, ihren Ideen und Impulsen, kann Baden-Württemberg zur digitalen Spitzenregion werden“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Rede anlässlich der Jubiläumsveranstaltung des Landesverbandes der Freien Berufe Baden-Württemberg in Stuttgart.

Bei der Festveranstaltung, zu der neben hochrangigen Vertretern der im Landesverband zusammengeschlossenen Kammern und Verbände der Freien Berufe in Baden-Württemberg auch zahlreiche Bundes- und Landtagsabgeordnete kamen, stand die wachsende Bedeutung der Europäischen Union für die Freien Berufe im Fokus. Die Freien Berufe geraten zunehmend in den Deregulierungsfokus der europäischen Politik. Insbesondere die Binnenmarktfreiheiten werden von europäischen Akteuren immer öfter über den Verbraucherschutz und die Daseinsvorsorge gestellt. Jüngstes Beispiel hierfür ist nicht zuletzt das Urteil (C‐377/17) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unvereinbarkeit der Mindest‐ und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit EU‐Recht: „Regulierungen der Freien Berufe, die in Deutschland und anderen europäischen Staaten anerkannt sind und wesentliche Merkmale freiberuflicher Berufsausübung sind, müssen auf europäischer Ebene nach anderen Maßstäben und mit hohem Beweisaufwand gerechtfertigt werden. Das HOAI-Verfahren ist insoweit auch Ausdruck eines kontinuierlichen und weitreichenden Wandels der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Freien Berufe, die immer weniger nationalstaatlich bestimmt und zunehmend durch die supranationale Ebene der Europäischen Union gesetzt werden. Hinzukommt ein tiefgehender technologischer Wandel, der sich mit der Möglichkeit der Substitution menschlicher Dienstleistungen durch Maschinen und Algorithmen europaweit auf die Dienstleistungsmärkte der Freien Berufe bereits heute auswirkt“, betonte Professor Dr. Anne Schäfer in ihrer Festrede.

Ähnlich äußerte sich auch Professor Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, in seiner Rede: „Die HOAI ist, anders als es Auffassung der Europäischen Kommission ist und als es die sogenannten Schlussanträge vorgezeichnet haben, beim EuGH nicht in Bausch und Bogen durchgefallen. Für den EuGH ist die deutsche Rechtslage inkohärent, da sie Planungsleistungen nicht bestimmten Berufsständen vorbehält, die einer berufs- oder kammerrechtlichen Aufsicht unterliegen. Es wird jetzt Aufgabe des Gesetzgebers sein, zu prüfen, durch welche legislativen Maßnahmen die beanstandete Inkohärenz ausgeräumt werden kann. Zudem wird auf geeignete Weise der Nachweis erbracht werden müssen, dass mit bloßen Preisorientierungen eine mit Mindest- und Höchstpreisen vergleichbare Wirkung nicht erreicht werden kann. Ziel muss es sein, im Interesse der Sicherung der Qualität der Planungs- und Bauleistungen und des Schutzes der Verbraucher den Fortbestand der Mindest- und Höchstpreisregelungen der HOAI auch künftig zu ermöglichen. In diesem Kontext gilt ganz grundsätzlich: Gebührenordnungen schaffen Transparenz für die Verbraucher und legen offen, mit welchen Kosten bei einem Freiberufler zu rechnen ist“.

Einen ganz besonderen Bogen spannte eingangs Dr. Björn Demuth, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe, der die besondere Stellung der Freien Berufe betonte. Er verband das Jubiläum seines Landesverbandes mit dem 70. Geburtstag des Grundgesetzes: „Die in unserem Grundgesetz angelegte Verknüpfung von Freiheit und Verantwortung, von Leistung und Solidarität, von Subsidiarität und übergreifender Gemeinwohlorientierung, spiegelt sich unmittelbar in den Freien Berufen wider. Unsere Mitglieder verfolgen - bei allen marktwirtschaftlichen Notwendigkeiten und Zwängen - nicht allein das Ziel der Gewinnmaximierung, sondern sind einer ausgeprägten Gemeinwohlorientierung verpflichtet.“