Gründung und Selbständigkeit

Wenn von Selbständigen die Rede ist, dann sind damit entweder Gewerbetreibende oder Freiberufler gemeint. In beiden Fällen bedeutet Selbständigkeit, Verantwortung zu übernehmen und mit Optimismus in die Zukunft zu blicken.
Eine Existenzgründung in den Freien Berufen unterscheidet sich dabei im Prinzip nicht von Gewerbegründungen - und liegt voll im Trend: gab es 2007 in Baden-Württemberg noch 128.000 Selbständige, ist deren Anzahl auf zuletzt über 175.000 deutlich angewachsen. Gerade Freiberufler, die den Menschen Beratung und Hilfe anbieten können, werden mehr denn je gebraucht. Sie helfen dabei, sich in einer Welt, die immer komplexer wird, zurechtzufinden und die alltäglichen Pflichten zu erfüllen. Dabei sind nicht nur die fachliche Kompetenz der Freiberufler, sondern auch die enge Vertrauensbeziehung zum Kunden charakteristische Merkmale der freiberuflichen Tätigkeit.
Die wichtigsten Punkte
Viele typische Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Architekten haben keinen Zweifel daran, dass sie Freiberufler sind. Für eine ganze Reihe von Tätigkeiten trifft diese Zuordnung das Finanzamt. Je nachdem, wie die Zuordnung ausfällt, wird man steuerlich als Freiberufler oder Gewerbetreibender behandelt. Dabei ist diese Entscheidung auch für die Finanzverwaltung keinesfalls einfach: Denn viele berufliche Tätigkeiten weisen sowohl Merkmale der freien als auch der gewerblichen Berufe auf. Ganz allgemein gilt: Steht die geistige, schöpferische Arbeit im Vordergrund, geht die Finanzverwaltung meist von einer freiberuflichen Tätigkeit aus.
Eine erste steuerliche Behandlung als Freiberufler ist aber keine endgültige Entscheidung. Die kommt in vielen Fällen erst später: bei einer Betriebsprüfung. Wer vorher Gewissheit haben möchte, kann beim Finanzamt eine kostenpflichtige „Verbindliche Auskunft“ beantragen.
Weiterführend finden Sie auch passende Informationen:
- "Freier Beruf oder Gewerbe" Zusammenfassung des Instituts für Freie Berufe
- Freiberufliche Tätigkeitsgruppen - Informationen des Serviceportals BW
Ein fundierter Plan über das eigene Vorhaben wird zwingend für die Bewertung von Chancen und Risiken benötigt. Hierdurch können im Vorfeld strategische Vorhaben sowie die Nutzung von Ressourcen genauestens geplant werden. Nähere Informationen u. a. zur Gliederung eines Businessplans erhalten Sie auf der Existenzgründungsseite des BMWi sowie von der Gründungsberatung des Instituts für Freie Berufe.
Um Investoren und Geldgeber für das eigene Vorhaben gewinnen zu können, muss der erstellte Businessplan auch Auskünfte über den kurz- und langfristigen Kapitalbedarf geben. Aus dem sogenannten Finanzplan kann dann der konkrete Kapitalbedarf herausgelesen sowie evtl. später auftretende Engpässe besser geplant werden.
Ausführliche Informationen zur exakten Gründungsplanung im Bereich Finanzen bieten Ihnen nachfolgende Portale:Eine Übersicht der diversen Förderungen des Landes (und Bundes) mit den Förderbanken erhalten Sie hier.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bietet auch ein sogenanntes Existenzgründungsprogramm, an welchem unter den dort genannten Voraussetzungen teilgenommen werden kann.
Freiberufler gehören nicht zu den Gewerbetreibenden, weshalb auch keine Eintragung beim Gewerbeamt erfolgen muss und keine Gewerbesteuer fällig wird.
Ein Einzelunternehmen kann vielmehr direkt beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und ist somit angemeldet.
Sollte eine anderweitige Rechtsform als das Einzelunternehmen gewählt werden, kann dies z. B. wegen eines Zusammenschlusses mehrerer Beteiligter erfolgen. Bei der Wahl der Unternehmensform sollten rechtliche Aspekte wie z. B. die persönliche Haftung genau überdacht werden.
Für Freiberufler kommen folgende Rechtsformen in Frage:
- Einzelunternehmen (für Ein-Personen-Gründungen)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (für Teamgründungen)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG) (für Teamgründungen)
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) (für Teamgründungen)
Weitergehende Hintergrundinformationen zu den rechtlichen Aspekten, zu Vor- und Nachteilen der jeweiligen Rechtsform gibt auch das Institut für Freie Berufe der Universität Erlangen auf deren Zusammenfassung "Die wichtigsten Rechtsformen für Freie Berufe im Überblick".
Bei der Namensgebung für Unternehmen in den Freien Berufen gilt es verschiedene rechtliche Bestimmungen und die einschlägige Rechtsprechung zu beachten.
Falls das Unternehmen einen individuellen Namen hat, ist die Prüfung des Namens unter markenrechtlichen Aspekten wichtig. Genauere Informationen zum Unternehmensname gibt das Bundesministerium für Wirtschaft unter folgendem Link sowie die Zusammenfassung "Wie darf man sein Unternehmen nennen" des IFB.
Weiterführende Links und Informationen

Institut für Freie Berufe
Gründung Baden-Württemberg
