Die öffentliche Hand ist ein enormer Auftraggeber von wirtschaftlichen Leistungen. Die OECD geht davon aus, dass das Volumen in Deutschland ca. 500 Milliarden Euro oder 15 Prozent des BIP oder 35 Prozent der Staatsausgaben ausmacht (OECD, Öffentliche Vergabe in Deutschland, 2019). Die Art und Weise, wie Aufträge bezahlt werden, hat daher für die Wirtschaft enorme Bedeutung. Vor diesem Hintergrund interessieren sich die Antragsteller des Landtagsantrags 17/7055 „Zahlungen der öffentlichen Hand: Zahlungsmoral und -geschwindigkeit sowie Preisgleitklausel“ für die Thematiken Zahlungsmoral und Zahlungsgeschwindigkeit der öffentlichen Hand sowie den Umfang und die Bedeutung von Preisgleitklauseln bei öffentlichen Aufträgen.

Auf Anfrage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat der LFB die aufgeworfenen Fragen für die Freien Berufe umfangreich beantwortet. Bei den Freien Berufen sind insbesondere die planenden Berufe regelmäßig für die öffentliche Hand tätig sind und können daher auch von den im Antrag aufgeworfenen Fragen typischerweise betroffen sein. Abgesehen von möglichen Einzelfällen sieht der LFB bei den übrigen freien Berufsgruppen keine – zumindest keine nennenswerte – Betroffenheit.

Die umfangreiche Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg können Sie über die Parlamentsdokumentation des Landtags lesen.

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